TechAuch Solutions berät Sie bei der Auswahl, richtet die passende Zeiterfassung ein und betreut sie im laufenden Betrieb – von der Cloud- und App-Lösung über die klassische Stempeluhr bis zum robusten Hardware-Terminal. So wird Ihre Arbeitszeiterfassung rechtssicher, datenschutzkonform und im Alltag einfach nutzbar.
Kurz gesagt: Ja – und zwar bereits heute.
Welche Lösung die richtige ist, hängt von Ihrem Betrieb ab: mobil oder stationär, Büro, Praxis, Handwerk oder Produktion. Wir beraten ergebnisoffen und richten die Lösung ein, die zu Ihren Abläufen passt.
Für Teams, die flexibel und mobil arbeiten – Baustelle, Außendienst, mehrere Standorte. Ein- und Ausstempeln per Smartphone-App (auch offline), Web-Dashboard in Echtzeit, optional Schicht- und Urlaubsplanung. Daten in einem deutschen Rechenzentrum, Anbindung an DATEV.
Die bewährte, klassische Variante für Büro, Praxis und Handwerksbetrieb: Stempeluhr plus Auswertungssoftware, die sich mit weiterer Business-Software – etwa Dienstleistungs- und Produktionserfassung – kombinieren lässt.
Robuste, „Made in Germany" gefertigte Terminals mit RFID-/Transponder-, PIN- oder Fingerabdruck-Erfassung. Ideal für Produktion, Lager und Betriebe mit fester Stempelstelle – auf Wunsch mit Zutrittskontrolle kombiniert und an ERP- bzw. Zeitwirtschaftssysteme angebunden.
Wir sind an keinen einzelnen Anbieter gebunden und empfehlen die Lösung, die zu Ihnen passt.
Zeiterfassung verarbeitet personenbezogene Daten – deshalb gehören Datenschutz und Mitbestimmung von Beginn an dazu. Wir setzen die Lösung DSGVO-konform um, schließen die nötigen Auftragsverarbeitungsverträge und konfigurieren nur die Daten, die wirklich gebraucht werden. Wo ein Betriebsrat besteht, ist dessen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten – bei der technischen Umsetzung unterstützen wir Sie.
Die Einführung digitaler Prozesse wie einer elektronischen Zeiterfassung kann – abhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße – über den Digitalbonus Bayern förderfähig sein. Ob das in Ihrem Fall greift, prüfen wir ehrlich mit Ihnen – ohne leere Versprechen.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Lösung zu Ihren Abläufen passt und wie die Einführung rechtssicher gelingt.
Jetzt Erstgespräch vereinbarenJa. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Beschäftigten zu erfassen. Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz in europarechtskonformer Auslegung. Diese Pflicht gilt bereits heute – unabhängig von einem künftigen neuen Gesetz.
Derzeit nicht zwingend. Das Gesetz schreibt aktuell keine bestimmte Form vor; die Erfassung darf elektronisch oder auf Papier erfolgen. Ein Referentenentwurf zur Pflicht der elektronischen Erfassung liegt vor, ist aber (Stand 2026) noch nicht in Kraft. Wer heute auf eine digitale Lösung setzt, ist darauf bereits vorbereitet.
Das hängt davon ab, wie und wo gearbeitet wird. Für mobile Teams eignet sich eine Cloud- und App-Lösung, für feste Arbeitsplätze eine Stempeluhr oder ein Hardware-Terminal. Wir analysieren Ihre Abläufe und empfehlen die passende Variante – nicht die, die wir am liebsten verkaufen.
Ja, bei richtiger Umsetzung. Die von uns eingesetzten Cloud-Lösungen speichern die Daten in deutschen Rechenzentren. Wir schließen die nötigen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und konfigurieren die Erfassung datensparsam.
Ja. Gängige Lösungen bieten Export- und Schnittstellenfunktionen, etwa zu DATEV. Wir richten die Übergabe an Ihre Lohnabrechnung ein, damit die Auswertung ohne doppelte Erfassung funktioniert.
Wo ein Betriebsrat besteht, ja: Die Einführung technischer Zeiterfassungssysteme unterliegt seiner Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Wir unterstützen bei der technischen Umsetzung.
Möglicherweise. Digitalisierungsvorhaben können – abhängig von Rechtsform und Unternehmensgröße – über den Digitalbonus Bayern gefördert werden. Ob das in Ihrem Fall greift, prüfen wir ehrlich mit Ihnen.