IT-Sicherheit und Digitalisierung für Pflegeeinrichtungen in Bayern

WLAN, Microsoft 365, Geräteverwaltung, Dokumentation, Backup und prüffest dokumentierte Digitalisierung – für ambulante und stationäre Pflege.

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Ehrlicher Förder-Check

Förder-Check: ehrlich statt Versprechen

Pflegeeinrichtungen sind beim Digitalbonus Bayern nicht antragsberechtigt – die Richtlinie nimmt Senioren- sowie ambulante Kurz- und Langzeitpflegeeinrichtungen ausdrücklich aus. Wir prüfen kostenfrei, ob ein anderes Programm passt – und sagen Ihnen ehrlich, wenn es keines gibt.
Antrag und Bewilligung liegen immer bei Ihnen und der Förderstelle – garantieren kann eine Bewilligung niemand.

Branchen-Realität

Drei Themen, die jeden Betrieb in dieser Branche treffen.

Stabile IT als Voraussetzung

Doku, Kommunikation, Abrechnung – ohne IT geht nichts.

WLAN & mobile Geräte

Müssen verlässlich, sicher und verwaltet sein.

IT-Risiken ungeprüft

Mehrere Programme parallel möglich – oft nicht ausgeschöpft.

Unterstützte Praxissoftware

Unsere Lösung

CareShield 30 für Pflegeeinrichtungen

Stabiles WLAN, sichere mobile Geräte, saubere Dokumentation.

Investitions-Indikation

Typischerweise 4.000 EUR – 12.000 EUR einmalig. Endpreis nach kostenfreiem Erstcheck. Ob eine Förderung in Frage kommt, prüfen wir ehrlich mit – Pflegeeinrichtungen sind beim Digitalbonus Bayern nach der Förderrichtlinie ausgenommen.

FAQ

Häufige Fragen.

Für Pflegeeinrichtungen ist der Digitalbonus Bayern laut Förderrichtlinie ausgeschlossen (Senioren- sowie ambulante Kurz- und Langzeitpflege). Auch gesetzlich verpflichtende Maßnahmen sind generell nicht förderfähig. Wir prüfen kostenfrei, ob ein anderes Programm für Ihre Einrichtung in Frage kommt – und sagen Ihnen ehrlich, wenn keines passt.
Über MDM: zentrale Verwaltung, Verschlüsselung, Remote-Sperrung.
Hängt von Rechtsform, Mitarbeiterzahl, Standort und Projektinhalt ab. Wir prüfen das im kostenlosen Erstgespräch.
Einen Förderantrag stellen Sie immer selbst über Ihr eigenes ELSTER-Unternehmenskonto – eine Antragstellung durch Dritte ist beim Digitalbonus Bayern nicht zulässig. Eine Bewilligung kann niemand zusagen; die Entscheidung liegt allein bei der Förderstelle.
Endpreis nach Erstcheck. Im Erstgespräch transparente Indikation.
Komplettpaket auf 30 Tage ausgelegt.

Ja. Pflegeeinrichtungen werden verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angebunden – mit institutionsbezogener SMC-B, elektronischem Heilberufsausweis (eHBA), KIM für den sicheren Austausch mit Arztpraxen und Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Wir begleiten die Anbindung und sichern die TI-Komponenten ab.

Ja. Pflegeeinrichtungen verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) und müssen technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) treffen und dokumentieren – von Zugriffsschutz und Verschlüsselung über sichere Netzwerktrennung bis zum getesteten Backup. Wir erstellen das Konzept, setzen es um und halten es nachvollziehbar aktuell.

Mit mehreren Schichten: Netzwerksegmentierung, Managed Firewall, Endpoint Security, konsequentem Patch-Management und – als wichtigste Versicherung – getesteten Backups mit Wiederherstellungsnachweis. Ergänzend schulen wir Ihr Personal gegen Phishing, den häufigsten Einstiegsweg. So bleibt die Versorgung auch bei einem Angriff handlungsfähig.

Da Ihr Dienstleister Zugriff auf Gesundheitsdaten erhält, muss er per Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach DSGVO zur Vertraulichkeit und zu technischen Schutzmaßnahmen verpflichtet sein; je nach Konstellation greift zusätzlich die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Wir arbeiten auf dieser Grundlage und stellen Ihnen den AVV bereit.

20 Minuten. Klare Antworten. Garantie inklusive.

Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit kostenlos. Bei Bewilligung über unseren Partner: kein Risiko durch ehrlicher Förder-Check.

089 17103592 · info@techauch.de

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