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Branchen-Realität





Unsere Lösung
FAQ
Ja. Pflegeeinrichtungen werden verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angebunden – mit institutionsbezogener SMC-B, elektronischem Heilberufsausweis (eHBA), KIM für den sicheren Austausch mit Arztpraxen und Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Wir begleiten die Anbindung und sichern die TI-Komponenten ab.
Ja. Pflegeeinrichtungen verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) und müssen technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) treffen und dokumentieren – von Zugriffsschutz und Verschlüsselung über sichere Netzwerktrennung bis zum getesteten Backup. Wir erstellen das Konzept, setzen es um und halten es nachvollziehbar aktuell.
Mit mehreren Schichten: Netzwerksegmentierung, Managed Firewall, Endpoint Security, konsequentem Patch-Management und – als wichtigste Versicherung – getesteten Backups mit Wiederherstellungsnachweis. Ergänzend schulen wir Ihr Personal gegen Phishing, den häufigsten Einstiegsweg. So bleibt die Versorgung auch bei einem Angriff handlungsfähig.
Da Ihr Dienstleister Zugriff auf Gesundheitsdaten erhält, muss er per Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach DSGVO zur Vertraulichkeit und zu technischen Schutzmaßnahmen verpflichtet sein; je nach Konstellation greift zusätzlich die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Wir arbeiten auf dieser Grundlage und stellen Ihnen den AVV bereit.
089 17103592 · info@techauch.de