Den Förderantrag stellen Sie immer selbst über Ihr eigenes ELSTER-Unternehmenskonto – eine Antragstellung durch Dritte (Dienstleister oder Fördermittelberater) ist beim Digitalbonus Bayern ausdrücklich nicht zulässig. Für Arztpraxen gilt zusätzlich: Freie Berufe, Arztpraxen und MVZ sind von der Antragsberechtigung ausgenommen, und gesetzlich verpflichtende Maßnahmen wie die TI-Anbindung sind ohnehin nicht förderfähig. Wir prüfen dennoch kostenfrei, ob ein anderes Programm passt – und sagen Ihnen ehrlich, wenn keines passt. Eine Bewilligung kann niemand zusagen; die Entscheidung liegt allein bei der Förderstelle.