Förderung für IT-Sicherheit & Digitalisierung in Bayern

Viele IT-Sicherheits- und Digitalisierungsprojekte sind in Bayern förderfähig – vor allem über den Digitalbonus Bayern (Zuschuss bis 7.500 €, Plus-Variante bis 30.000 €, bis zu 50 % der Ausgaben). Antragsberechtigt sind gewerbliche Betriebe wie Apotheken, Optiker, Hörakustiker und Sanitätshäuser. TechAuch Solutions prüft Ihre Fördermöglichkeiten und bereitet die Unterlagen vor; den Antrag stellen Sie selbst über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto.

Welche Förderprogramme für IT-Sicherheit infrage kommen

In Bayern sind für IT-Sicherheits- und Digitalisierungsvorhaben vor allem zwei Programme relevant: der Digitalbonus Bayern (Zuschuss für Hard- und Software sowie Digitalisierungsprojekte) und die BAFA-Beratungsförderung (ausschließlich für Beratungsleistungen). Welches Programm passt, hängt von Ihrem Vorhaben, Ihrer Rechtsform und Ihrer Betriebsstätte ab. Im kostenfreien Förder-Check ordnen wir das für Sie ein.

Förderhöhe im Überblick

ProgrammZuschussFördersatzFür wen
Digitalbonus Bayern (Standard)bis 7.500 €bis zu 50 % der förderfähigen Ausgabengewerbliche Betriebe in Bayern (< 50 Beschäftigte, ≤ 10 Mio. € Jahresumsatz)
Digitalbonus Bayern Plusbis 30.000 €bis zu 50 %, für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehaltwie oben, für größere/innovativere Projekte
BAFA-Beratungsförderungbis 1.750 € (Bayern)50 % von max. 3.500 € BeraterkostenKMU, nur Beratungsleistungen — TechAuch Solutions ist im BAFA-Beraterverzeichnis gelistet
Pflege-Digitalisierungsförderung (§ 8 Abs. 8 SGB XI)bis 12.000 € je Einrichtungbis zu 40 %Pflegeeinrichtungen — Antrag durch die Einrichtung bei der Pflegekasse
Neue Digitalbonus-Anträge sind seit dem 1. Juli 2026 wieder möglich; pro Monat steht ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Die BAFA-Beratungsförderung ist befristet bis 31.12.2026.

Wer ist antragsberechtigt – und wer nicht?

Beim Digitalbonus Bayern entscheidet die Rechtsform – und genau hier gibt es im Gesundheitswesen viele Missverständnisse. Antragsberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern (weniger als 50 Beschäftigte, höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz).

  • In der Regel antragsberechtigt (Gewerbebetrieb): Apotheken, Augenoptiker, Hörakustiker, Sanitätshäuser und andere Gewerbebetriebe.
  • In der Regel nicht antragsberechtigt: Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Therapeuten als Freie Berufe sowie Pflegeeinrichtungen, Kliniken und MVZ.

Die Einstufung hängt vom Einzelfall ab. Im Förder-Check prüfen wir, ob Sie antragsberechtigt sind – und nennen Ihnen ehrlich, wenn eine Förderung nicht infrage kommt.

Sonderfall Pflegeeinrichtungen: Pflegeeinrichtungen sind beim Digitalbonus Bayern in der Regel nicht antragsberechtigt — für sie gibt es aber ein eigenes Programm. Nach § 8 Abs. 8 SGB XI bezuschusst die Pflegeversicherung digitale und technische Anschaffungen, einschließlich Maßnahmen zur IT- und Cybersicherheit, mit bis zu 40 % der Kosten, maximal 12.000 € je Einrichtung; das Programm läuft bis Ende 2030. Den Antrag stellt Ihre Einrichtung selbst bei der Pflegekasse — vor Beginn der Maßnahme. Wir prüfen die Voraussetzungen und bereiten die Unterlagen vor.

Was ist förderfähig – und was nicht?

Gefördert werden Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsmaßnahmen, die über den gesetzlichen Pflichtstandard hinausgehen – zum Beispiel Managed Firewall, Netzwerksegmentierung, Backup- und Wiederherstellungslösungen oder die Absicherung von Microsoft 365. Der Förderbereich IT-Sicherheit umfasst dabei auch die zugehörige IKT-Hardware.

Nicht förderfähig sind gesetzlich verpflichtende Maßnahmen: Die reine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist Pflicht und damit ausgeschlossen. Auch laufende Betriebskosten zählen nicht.

So läuft die Förderung ab (Schritt für Schritt)

  1. Bedarf & Förder-Check: Wir analysieren Ihren IT-Sicherheits- und Digitalisierungsbedarf und prüfen mit Ihnen, welches Programm passt und ob Sie antragsberechtigt sind.
  2. Unterlagen vorbereiten: Wir erstellen die nötigen Angebote und bereiten die Antragsunterlagen vor.
  3. Antrag durch Sie: Sie stellen den Antrag über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto – wichtig: vor Beginn der Maßnahme.
  4. Eingangsbestätigung abwarten: Erst nach der Eingangsbestätigung dürfen Sie mit der Maßnahme starten. Wer vorher kauft oder beauftragt, verliert den Anspruch.
  5. Umsetzung & Nachweis: Wir setzen das Projekt um und liefern die Nachweise, die Sie für die Auszahlung benötigen.
Hinweis: Die Bewilligung und die konkrete Förderhöhe entscheidet die zuständige Förderstelle. Wir bereiten Ihren Antrag vor und unterstützen Sie – die Antragstellung erfolgt durch Sie. Wir übernehmen keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Kosten des Nicht-Handelns

Ein einzelner IT-Vorfall – Ransomware, ein längerer System- oder TI-Ausfall oder ein DSGVO-Bußgeld – kostet schnell ein Vielfaches des geförderten Eigenanteils. Förderung senkt die Einstiegshürde; den eigentlichen Wert liefert eine IT, die im Ernstfall standhält. Deshalb verstehen wir Förderung als Türöffner für ein solides Sicherheitsniveau – nicht als Selbstzweck.

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Aktualisiert am 24.07.2026.

Häufige Fragen zur IT-Förderung in Bayern

In Bayern ist vor allem der Digitalbonus Bayern relevant: ein Zuschuss von bis zu 7.500 € (Standard) bzw. bis zu 30.000 € (Plus), jeweils bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Für reine Beratungsleistungen kann zusätzlich die BAFA-Beratungsförderung infrage kommen. TechAuch Solutions prüft mit Ihnen, was zu Ihrem Vorhaben passt.

Der Digitalbonus Bayern fördert mit bis zu 7.500 € (Standard) bzw. bis zu 30.000 € (Plus), jeweils bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Neue Anträge sind seit dem 1. Juli 2026 wieder möglich; pro Monat steht ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Die Antragstellung läuft über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto.

In der Regel nicht. Der Digitalbonus Bayern ist gewerblichen Unternehmen vorbehalten; Arztpraxen und Therapeuten gelten meist als Freie Berufe und sind dann nicht antragsberechtigt – ebenso wenig Pflegeeinrichtungen oder Kliniken. Antragsberechtigt sind dagegen z. B. Apotheken, Optiker, Hörakustiker und Sanitätshäuser. Wir prüfen Ihren konkreten Fall.

Nein. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist eine gesetzliche Pflicht, und gesetzlich verpflichtende Maßnahmen sind vom Digitalbonus Bayern ausgeschlossen. Förderfähig sind dagegen darüber hinausgehende IT-Sicherheitsmaßnahmen wie Firewall, Netzwerksegmentierung oder Backup-Lösungen – sofern Sie antragsberechtigt sind.

Nein – das ist rechtlich nicht zulässig. Den Antrag stellen Sie selbst über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto. TechAuch Solutions prüft Ihre Fördermöglichkeiten, erstellt die nötigen Angebote und bereitet die Unterlagen vor, sodass Sie den Antrag vollständig einreichen können – vor Beginn der Maßnahme.

Förderfähig sind Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte, die über den Pflichtstandard hinausgehen – zum Beispiel Managed Firewall, Netzwerksegmentierung, Backup- und Wiederherstellungslösungen oder die Absicherung von Microsoft 365. Nicht gefördert werden gesetzliche Pflichtmaßnahmen und reine laufende Betriebskosten.

Zu früh starten. Wer Geräte kauft oder den Auftrag erteilt, bevor der Antrag gestellt und die Eingangsbestätigung da ist, verliert den Anspruch – eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Deshalb klären wir die Förderung immer, bevor die Umsetzung beginnt.

Für reine Beratungsleistungen kann die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen infrage kommen: 50 % Zuschuss auf ein Beraterhonorar von bis zu 3.500 € — also bis zu 1.750 € je Beratung, maximal zwei geförderte Beratungen pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Beratungsunternehmen im BAFA-Beraterverzeichnis gelistet ist; TechAuch Solutions ist dort gelistet. Wichtig: Dieselbe Maßnahme kann nicht doppelt gefördert werden — BAFA-Beratung und Digitalbonus schließen sich für dieselbe Leistung aus. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA; einen Anspruch darauf gibt es nicht. Ob das zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir im Erstgespräch.

Ja — aber nicht über den Digitalbonus Bayern. Pflegeeinrichtungen können Zuschüsse nach § 8 Abs. 8 SGB XI erhalten: bis zu 40 % der Anschaffungskosten für digitale oder technische Ausrüstung, einschließlich IT- und Cybersicherheit, maximal 12.000 € je Einrichtung, Laufzeit bis Ende 2030. Den Antrag stellt Ihre Einrichtung bei der Pflegekasse — vor Beginn der Maßnahme. Wir prüfen die Voraussetzungen und bereiten die Unterlagen vor.

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