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Branchen-Realität
Wir betreuen die IT unter Ihrer Branchensoftware – Server, Netzwerk, Datensicherung und die TI-Anbindung. Die Anwendung selbst bleibt beim Hersteller; wir sind der Partner für alles darunter und daneben.
snap (euregon) · MediFox DAN · Vivendi (Connext) · myneva · Godo Systems
Für die Langzeitpflege gilt die TI-Pflicht bereits seit dem 1. Juli 2025, die KIM-Abrechnungspflicht folgt zum 1. Oktober 2027. Wir übernehmen Anbindung, Kartenmanagement und laufenden Betrieb – von der Registrierung bis zum Tourenplanungs-Tablet im Außendienst.
Die Refinanzierung prüfen wir mit Ihnen: das Bundesprogramm nach § 8 Abs. 8 SGB XI zusammen mit der bayerischen Komplementärförderung. Der Digitalbonus Bayern kommt für Pflegeeinrichtungen dagegen nicht in Frage – sie sind dort ausdrücklich ausgenommen.





Unsere Lösung
Vor Ort betreuen wir Sie in München sowie im Umland – Augsburg, Starnberg, Rosenheim und Taufkirchen.
FAQ
Ja. Pflegeeinrichtungen werden verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angebunden – mit institutionsbezogener SMC-B, elektronischem Heilberufsausweis (eHBA), KIM für den sicheren Austausch mit Arztpraxen und Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Wir begleiten die Anbindung und sichern die TI-Komponenten ab.
Ja. Pflegeeinrichtungen verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) und müssen technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) treffen und dokumentieren – von Zugriffsschutz und Verschlüsselung über sichere Netzwerktrennung bis zum getesteten Backup. Wir erstellen das Konzept, setzen es um und halten es nachvollziehbar aktuell.
Mit mehreren Schichten: Netzwerksegmentierung, Managed Firewall, Endpoint Security, konsequentem Patch-Management und – als wichtigste Versicherung – getesteten Backups mit Wiederherstellungsnachweis. Ergänzend schulen wir Ihr Personal gegen Phishing, den häufigsten Einstiegsweg. So bleibt die Versorgung auch bei einem Angriff handlungsfähig.
Da Ihr Dienstleister Zugriff auf Gesundheitsdaten erhält, muss er per Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach DSGVO zur Vertraulichkeit und zu technischen Schutzmaßnahmen verpflichtet sein; je nach Konstellation greift zusätzlich die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Wir arbeiten auf dieser Grundlage und stellen Ihnen den AVV bereit.
089 17103592 · info@techauch.de